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Mitglied werden

Als Dachverband der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit ist die Interessensvertretung unserer Mitglieder das Herzstück unserer Arbeit. Wir bündeln Kräfte, Ressourcen und Stimmen unserer Mitglieder und bilden ein Netzwerk unabhängig von politischer, religiöser und weltanschaulicher Auffassung.

Um als Organisation Mitglied im Stadtjugendring zu werden, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Welche dies sind, erfährst du auf dieser Seite sowie in unserer Satzung.

Hier findet ihr die Satzung. (pdf, 0,3 MB)

Menschen heben ihre Stimmkarten hoch.

Ihr seid...

  • eine in Leipzig auf kommunaler Ebene arbeitende, demokratisch organisierte juristische Person/ein nicht eingetragener Verein, verfügt über eine eigene Satzung und seid in der Jugendhilfe und Jugendpolitik tätig?

  • ein Jugendverband oder eine Jugendabteilung, der/die einem Gesamtverband angehört und auf der Grundlage einer eigenen Jugendsatzung agiert und die Fähigkeit zu eigenen Entscheidungen hat?

Ihr sucht...

  • eine gemeinsame Interessensvertretung und die Zusammenarbeit in einem Dachverband?

  • Andere Vereine und Verbände, mit denen ihr gemeinsam etwas für Kinder und Jugendliche in Leipzig tun wollt?

  • Vereinsberatung und -betreuung (insbesondere in inhaltlichen, finanziellen und verwaltungstechnischen Fragen)?

  • eine Informations- und Vernetzungsplattform?

Voraussetzung für eine Mitgliedschaft ist...

  • die Anerkennung der Satzung des Stadtjugendring Leipzig e.V.

  • dass ihr auf der Grundlage des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) in Leipzig aktiv seid

  • ein formloser, schriftlicher Aufnahmeantrag der folgende Informationen enthalten muss:

    • Name und Sitz des antragstellenden Jugendverbandes, Vereins oder der Initiative

    • Name und Anschrift der Vorstands- und Leitungsmitglieder

    • Satzung, Statut oder Äquivalent

    • Nachweis der Gemeinnützigkeit

    • Nachweis einer demokratischen Struktur sowie Angaben zur Zahl der Mitglieder, zum Wirkungsbereich, Zielen und der bisherigen Arbeit

Nach einem ersten Kontakt mit der Geschäftsstelle wird in der nächsten Vollversammlung über eine Aufnahme entschieden. Ein Rechtsanspruch auf Mitgliedschaft besteht nicht.

E-Mail 0341 689 48 59