Es gibt keinen Grund noch länger zu warten: Wählen ab 16 Jahre
Jugendliche wollen wählen, sie können und machen es bereits
Warum sollen Jugendliche eigentlich nicht wählen dürfen? Kritiker*innen schieben oft fehlende politische Reife, das Risiko der Beeinflussung von außen oder einfach nur weil es „immer schon so war“ als Argumente vor. Damit ist nun Schluss! Wählen zu gehen ist vor allem ein Grundrecht und niemand muss dafür einen Politik-Führerschein nachweisen. Natürlich werden junge Menschen von ihren Eltern, Freund*innen oder Medien beeinflusst – aber mal ehrlich, wie oft machen unsere Eltern noch das, was Oma und Opa ihnen sagen?
Es gibt keine Gründe, warum junge Menschen ab 16 Jahre nicht an demokratischen Wahlen teilnehmen sollten!
Mehr Jugendbeteiligung stärkt die Demokratie!
Junge Menschen wollen wählen!
Wählen ab 16 Jahren ist bereits Normalität
Jugendliche wollen und können ihre Zukunft selbst in die Hand nehmen. Kein Wunder, dass bereits bei vielen staatlich garantierten Wahlen das Wahlalter ab 16 Jahre ganz normal ist - außer in der Politik.
Damit gemeint sind die Sozialwahlen als drittgrößte Wahl in Deutschland. Bei der Wahl der Selbstverwaltungsorgane der gesetzlichen Sozialversicherungsträger dürfen junge Menschen ab 16 Jahre teilnehmen und selbstständig über ihre Rente oder Gesundheit mitbestimmen. Wenn junge Menschen bereits arbeiten und es einen Betriebsrat gibt, dürfen diese ebenfalls ab 16 Jahren an der Betriebsratswahl teilnehmen. Für die Selbstorganisation der Auszubildenen gibt es erst gar kein Mindestalter. Hier dürfen Jugendlichen nur nicht über 18 Jahre alt sein.
16 Jahre jetzt auch für die erste politische Wahl in Sachsen
Egal ob es um die Renten- und Krankversicherung, Arbeit, Schule oder den Kleingartenverein um die Ecke geht, überall dürfen junge Menschen ab 16 Jahre wählen. Für die politische Wahlen ist das noch nicht überall selbstverständlich. Sachsen ist eines von fünf Bundesländern, in denen junge Menschen unter 18 Jahren noch nie ihre Stimme für eine politische Wahl abgeben durften. Mit der Wahlaltersenkung für die Europawahl im Jahr 2024 ändert sich das und junge Menschen bekommen endlich eine politische Stimme für ihren Wahlzettel.
#wahlaltersenken will junge Menschen motivieren
Die jüngste Studie zeigt, dass unterschiedliche Wahlalter junge Menschen verunsichert und zu falschen Informationen führt. Mit dem Jahresthema #wahlaltersenken wollen wir bereits ein Jahr vor der Europawahl dem etwas entgegensetzen. Wir möchten die jungen Menschen emotional dort abholen, wo die politischen Wahlen für sie am wichtigsten sind – egal ob es die Europa-, Bundestags- oder Kommunalwahlen sind. Wir möchten Vorstände, Gruppenleiter*innen und Fachkräfte unterstützen, junge Menschen für die Wahl zu animieren und setzen uns weiterhin für die einheitliche Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre für alle Wahlen ein.
Mehr Informationen zu unserem Angebot und Aktionen findet ihr hier auf unserer Webseite.
#wahlaltersenken
Den Aufruf zur Kampagne #wahlaltersenken haben schon viele Bürger*innen und auch einige Politiker*innen aus Leipzig unterschrieben. Interessierte Entscheidungsträger*innen können sich gerne per Mail bei uns melden, wenn sie Teil der Kampagne werden wollen!
E-Mail








Diese Leipziger Politiker*innen sind für eine Wahlaltersenkung
Diese Leipziger Politiker*innen sind für eine Wahlaltersenkung
©Katrin Lorenz
Diese Leipziger Politiker*innen sind für eine Wahlaltersenkung
Diese Leipziger Politiker*innen sind für eine Wahlaltersenkung
Diese Leipziger Politiker*innen sind für eine Wahlaltersenkung
Diese Leipziger Politiker*innen sind für eine Wahlaltersenkung
Diese Leipziger Politiker*innen sind für eine Wahlaltersenkung
©Philip Knoll
Diese Leipziger Politiker*innen sind für eine Wahlaltersenkung
Diese Leipziger Politiker*innen sind für eine Wahlaltersenkung
Wahlaltersenkung jetzt!
Junge Menschen sind Träger*innen demokratischer Grundrechte. Sie wollen und können ihre Zukunft selbst in die Hand nehmen und eine zukunftsfähige Politik mitgestalten.
Für alle, die sich nach handfesten Argumenten sehnen, haben wir hier aufgeschlüsselt, warum Menschen ab 16 in anderen Bundesländern schon wählen dürfen:
Die Grundsätze der allgemeinen und gleichen Wahl (Artikel 38 Absatz 1 Grundgesetz) sprechen für das Wahlrecht ohne Altersgrenze. Das Wahlrecht ist ein Recht, das allen Bürger*innen unabhängig davon zusteht, ob es tatsächlich ausgeübt wird oder nicht. Altersgrenzen sind daher willkürlich.
Sonstige rechtliche Altersgrenzen dienen überwiegend dem Schutz Minderjähriger, häufig im Kontext der Gesundheit und der Entwicklungsgefährdung. Das Wahlrecht ist dagegen weder gesundheits- noch entwicklungsgefährdend, junge Menschen müssen also nicht davor geschützt werden.
Jungen Menschen wird seitens der Politik sehr wohl zugestanden, dass sie in der Lage sind, eigenständig und verantwortlich wichtige Entscheidungen zu treffen. Eine logische Konsequenz ist daher die Absenkung des Wahlalters.
Das Recht der Jugendlichen zu wählen, wird sich positiv auf die Politik auswirken. Politiker*innn würden die Jugendlichen als potenzielle Wähler*innen verstärkt ernst nehmen und deshalb die Interessen der Jugendlichen besser vertreten.
Das Wahlrecht ist zu Recht ein höchstpersönliches Recht. Es kann nicht übertragen, abgetreten oder veräußert werden. Dies darf mit keiner Begründung zur Disposition stehen, weil damit enorme Gefahren für die Demokratie verbunden sind.
Ein Stellvertreter*innenwahlrecht, welches durch beispielsweise Erziehungsberechtigte wahrgenommen wird, ist kein Ersatz für die eigene Meinungsäußerung. Dies gilt auch bei Wahlen und Abstimmungen.
Ein Wahlrecht ab 16 Jahren schafft es, unsere Demokratie zu stärken, indem eine größere Summe an in Deutschland lebenden Personen bei der Wahl unseres Gesetzgebers und somit an der Legitimation unserer Parlamente beteiligt ist. Gleichzeitig wirkt ein Wahlrecht ab 16 Jahren der demographischen Entwicklung in Deutschland entgegen.
So sind aktuell doppelt so viele Menschen über 60 Jahren wahlberechtigt, wie unter 30-Jährige, während 1990 der Anteil der Wahlberechtigten über 60 Jahren und unter 30 Jahren noch fast gleichmäßig verteilt war.
Die Anerkennung und rechtliche Verankerung eines Wahlrechts für Jugendliche wäre die Gewährung eines der bedeutendsten politischen Gestaltungsrechte in unserer Demokratie. Die Wahlaltersenkung ist somit ein klares Signal an junge Menschen dafür, dass nicht nur ihre Pflichten und Verantwortlichkeiten sowie die an sie gestellten Erwartungen zunehmen, sondern auch ihre Rechte.
Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren haben auf Landesebene in den Bundesländern mit aktivem Wahlrecht ab 16 Jahren bewiesen, dass sie sich stärker an den Wahlen beteiligen als die Wahlberechtigten in den Altersgruppen der 18- bis 35-Jährigen und teilweise bis 45-Jährigen.
Da Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren durch aktivierende Maßnahmen (z.B. im Unterricht sowie über die Schule organisierte Podiumsdiskussionen) motiviert werden, sich mit Wahlen auseinanderzusetzen, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass sie tatsächlich wählen gehen.
Statistisch gesehen bestimmt die Höhe der Erstwahlbeteiligung eines Jahrgangs das Niveau der Wahlbeteiligung des gesamten Wahllebenszyklus. Ein Wahlrecht ab 16 Jahren bietet also die Chance, die Wahlbeteiligung langfristig zu steigern.
Hier findest Du Statistiken zu Wahlen in Hamburg, Bremen und Brandenburg.