Die Kinder- und Jugendhilfe soll junge Menschen in Ihrem Aufwachsen fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden und abzubauen. Ihren gesetzlichen Rahmen findet sie im SGB VIII. Leistungen der Jugendhilfe werden einerseits durch die Jugendämter, in Leipzig das Amt für Jugend, Familie und Bildung, erbracht, und andererseits durch Träger der freien Jugendhilfe (z.B. Stadtjugendring). Die Angebote und Maßnahmen der Freien Träger werden häufig durch die Jugendämter gefördert, ihren rechtlichen Rahmen findet diese Förderung in den jeweiligen Förderrichtlinien der Kommune. Gültige Arbeitsgrundlage für die Kinder- und Jugendförderung (ein Teilbereich der Jugendhilfe) in Leipzig sind die Fachstandards der einzelnen Leistungsbereiche. Jugendhilfeplanung ist es ein Prozess, in dem in regelmäßigen Abständen ausgehandelt wird, wie die Jugendhilfe auszusehen hat.
Die Förderung der Arbeit der Freien Träger durch die Kommune wird durch Förderrichtlinien gerahmt. Die Rahmenrichtlinie gilt dabei grundlegend für die Vergabe aller Mittel an außerhalb der Verwaltung stehender Stellen. In der Fachförderrichtlinie konkretisiert sich diese Förderung für die freie Jugendhilfe gemäß §§ 11 bis 14 und 16 SGB VIII.
Die Fachstandards sind gültige Arbeitsgrundlage für die Fachkräfte und Träger der verschiedenen Leistungsbereiche sowie der Verwaltung. Sie wurden entwickelt um Qualität zu sichern, optimale Rahmenbedingungen vorzuhalten und die Professionalität von Angeboten anzuerkennen.
Fachstandards Jugendverbandsarbeit
Fachstandards Jugendmedienarbeit
Fachstandards Kinder- und Jugendkulturarbeit
Fachstandards Kinder- und Jugendschutz
Fachstandards Offene Jugendarbeit
Fachstandards Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit Jugendberufshilfe
Jugendhilfeplanung ist die in gewissen Zeitabständen durchzuführende Bestandserhebung und -feststellung von Einrichtungen, Diensten und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe. Sie ist ein Prozess in der Politik, Verwaltung und freie Träger gemeinsam aushandeln wie die Jugendhilfe der kommenden Jahre innerhalb einer Stadt aussehen soll. Die gesetzliche Bestimmung von Jugendhilfeplanung findet sich im § 80 SGB VIII:
(1) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben im Rahmen ihrer Planungsverantwortung
1. den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen,
2. den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln und
3. die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen; dabei ist Vorsorge zu treffen, dass auch ein unvorhergesehener Bedarf befriedigt werden kann.
(2) Einrichtungen und Dienste sollen so geplant werden, dass insbesondere
1. Kontakte in der Familie und im sozialen Umfeld erhalten und gepflegt werden können,
2. ein möglichst wirksames, vielfältiges und aufeinander abgestimmtes Angebot von Jugendhilfeleistungen gewährleistet ist,
3. junge Menschen und Familien in gefährdeten Lebens- und Wohnbereichen besonders gefördert werden,
4. Mütter und Väter Aufgaben in der Familie und Erwerbstätigkeit besser miteinander vereinbaren können.
(3) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe in allen Phasen ihrer Planung frühzeitig zu beteiligen. Zu diesem Zwecke sind sie vom Jugendhilfeausschuss, soweit sie überörtlich tätig sind, im Rahmen der Jugendhilfeplanung des überörtlichen Trägers vom Landesjugendhilfeausschuss zu hören. Das Nähere regelt das Landesrecht.
(4) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen darauf hinwirken, dass die Jugendhilfeplanung und andere örtliche und überörtliche Planungen aufeinander abgestimmt werden und die Planungen insgesamt den Bedürfnissen und Interessen der jungen Menschen und ihrer Familien Rechnung tragen.
Die Integrierte Jugendhilfeplanung ist ein neues Konzept für die Leipziger Jugendhilfe. Mit ihr sind die alten Teilfachpläne (HzE, Erziehungs- und Familienberatung und Jugendförderung) aufgehoben und bündeln sich in einem einzigen Fachplan für die Jugendhilfe. Dieser Erarbeitungsprozess ist gerade in vollem Gange und wird uns bis zum Ende 2018 begleiten. Bis dahin gilt noch der „alte“ Fachplan Kinder- und Jugendförderung von 2012.
Ziele und Herausforderungen der IJHP
Die Integrierte Jugendhilfeplanung bezieht sich auf das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2030 (INSEK)
Der Fachplan Kinder- und Jugendförderung ist ein Teilfachplan der kommunalen Jugendhilfeplanung und stellt somit ein grundsätzliches Arbeitsinstrument für die Leipziger Jugendhilfe dar. Er ist kein statisches Instrument, sondern entwickelt die strategischen jugendpolitischen Schwerpunkte und Trends für die kommenden Jahre.
In der Planungsraumorientierung sieht der Fachplan Kinder- und Jugendförderung einen der Schlüsselprozesse für die Steuerung der Kinder- und Jugendförderung. Mit diesen Konzepten soll der einzelne Planungsraum genau in den Blick genommen werden um daraus notwendige Schritte und Handlungsbedarfe für die Jugendhilfe im Interesse der dort lebenden Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu formulieren.
Planungsraumkonzept Nord
Planungsraumsteckbrief Nord
Planungsraumkonzept Ost/Nordost
Planungsraumsteckbrief Ost/Nordost
Planungsraumkonzept Ost/Südost
Planungsraumsteckbrief Ost/Südost
Planungsraumkonzept Mitte/Süd
Planungsraumsteckbrief Mitte/Süd