Vereinsgeschichte
Mit dem Tag der deutschen Einheit bekam das in der Altbundesrepublik am 26. Juni 1990 in Kraft getretene Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) auch in Leipzig seine Gültigkeit. Dieses Gesetz besagt, dass Kinder- und Jugendarbeit nicht alleine vom öffentlichen Träger, der Kommune gemacht und angeboten werden darf. Im Gegenteil. Freie Träger, die unabhängig von politischen Verhältnissen der Kommune arbeiten, sind zu befördern, um Kindern und Jugendlichen eine Vielfalt an Möglichkeiten zur Auswahl zu bieten.
Am 18.06.1990 gründeten einige freie Träger der Stadt Leipzig den Stadtjugendring Leipzig e.V. (SJR) als Dachverband und Interessenvertreter, angelehnt an eine in der Altbundesrepublik praktizierte Struktur, um ihre Kräfte und Ressourcen zu bündeln.
Seitdem standen neben den allgemeinen Aufgaben des SJR eine Vielzahl von Projekten im Mittelpunkt der Bemühungen der ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter(innen): z.B. am Anfang die Versuche, verschiedene Objekte für Kinderferienlagern zu retten und zu erhalten. Oder von 1991 bis 1997 der Betrieb des Jugendzentrums in der Wasserturmstraße in Stötteritz.
Einer der jährlichen Höhepunkte: der seit Anbeginn an in jedem Jahr gemeinsam mit der Katholischen Dekanatsjugend Leipzig organisierte Fasching als Dankeschön für alle ehrenamtlichen HelferInnen.
Seit 1996 die Ausbildung von Jugendleiter(innen). Oder der Kinder- und Jugendzirkus TASIFAN - eines der Projekte zum 10. Geburtstag des SJR. Oder die Fachtagungen zu aktuellen, in der Jugendhilfelandschaft diskutierten Themenkreisen, die seit 2000 weit über die Mitgliederklientel hinaus Interesse finden.
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