| Bundeskinderschutzgesetz - BKiSchG |
|
|
|
Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getretenBundestag und Bundesrat haben am 16. Dezember 2011 das Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz - BKiSchG) auf Basis des Ergebnisses des Vermittlungsausschusses beschlossen. Das BKiSchG ist zum 1.Januar 2012 in Kraft getreten. Die regionalen Richtlinien zur Umsetzung werden derzeit er- bzw. überarbeitet und nachfolgend auch hier veröffentlicht. Hier findet Ihr einige Informationen zum Thema:
Informationen des Deutschen Bundesjugendring zum Gesetzestext im Bundesanzeiger
Kernpunkte des Gesetzes:
Alle hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der öffentlichen und freien Jugendhilfe müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Bei Ehrenamtlichen vereinbaren öffentliche und freie Träger, bei welchen Tätigkeiten dies nötig ist.
Eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung wird künftig in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe zur Pflicht. Dabei geht es insbesondere auch um die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung von Standards für die Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und ihren Schutz vor Gewalt. An die Umsetzung von Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung ist auch die Finanzierung aus öffentlichen Mitteln geknüpft. Weiterführende Informationen: Sächsisches Kindergesundheits- und Kinderschutzgesetz (SächsKiSchG) vom 06.07.2010 Netzwerk Kinderschutz in Sachsen Leipziger Leitfaden zum Kinderschutz (mit Checklisten und Ansprechpartnern in Leipzig) [als pdf, Achtung: alte Fassung! wird derzeit überarbeitet] |